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"Verdunkelungsgefahr!"
Die Fair Disclosure Regel in den USA und ihre Folgen

Nur allzu gern pflegen gerade staatliche Instanzen die irrige Ansicht, möglichst weitgehende Kontrollen und Auskunftspflichten seien Garant für eine exakt funktionierende wirtschaftliche Prosperität. Diese Planwirtschaft der Information hat ihren jüngsten Niederschlag in der Fair Disclosure Regel der amerikanischen Börsenaufsicht gefunden.

"Insiderinformation an die Öffentlichkeit"
Die seit November 2000 geltende Fair Disclosure Regel verlangt, dass relevante Daten über den Geschäftsgang oder über Firmenentwicklungen, die den Börsengang beeinflussen könnten, nicht länger ausschliesslich an den Vertrauensanalysten eigener Wahl weitergegeben werden dürfen, sondern gleichsam als "öffentliches Börsengut" gehandhabt werden müssen. Auf diese Weise sollen auch für Kleinanleger die gleichen Voraussetzungen geschaffen werden, wie sie dem Grossinvestor zur Verfügung stehen. Die gleichzeitige Information sollte im Interesse der traditionell amerikanisch geprägten Forderung nach Chancengleichheit eine optimale Transparenz bieten.

Die Rechnung ohne den Wirt
Die Praxis der vergangenen sechs Monate hat nun aber gezeigt, dass dieser Fair Disclosure Akt eine allfällige Transparenz keinesfalls fördert sondern im Gegenteil eher verhindert. Die Firmen zeigen sich ablehnend und langsam aber sicher reduziert sich der Informationsfluss. Als Grund für die Informationsverweigerung geben die Firmen vordergründig subjektive Unsicherheiten über den zukünftigen Geschäftsverlauf an, die eine zuverlässige Analyse verhindern, und die Analysten sehen sich vor die aufwendige und teils auch undankbare, weil unsichere Aufgabe gestellt, mittels eigener Untersuchungen und Recherchen zu den gewünschten Prognosen zu kommen. Die Anleger reagieren auf die erwiesenermassen weniger zutreffenden Voraussagen nervös und auch extremer, und die Volatilität des Marktes mit den damit verbundenen Kursschwankungen nimmt zu statt ab! Nach Angaben des Research Centers First Call haben die Gewinnwarnungen dieses Jahr im Vergleich zum Vorjahr um das Siebenfache zugenommen.

Dafür und dawider
Angesichts der jüngsten Ereignisse in der schweizerischen Wirtschaftsszene müsste eine solche gesetzlich regulierte Veröffentlichtlichungspraxis eigentlich begrüsst werden. In der Tages- aber auch in der Fachpresse häufen sich die Leserbriefe empörter Kleinanleger, die "schonungslose Offenlegung" und rechtliche Massnahmen gegenüber den Verantwortlichen fordern.

Absolute Transparenz zum Schutze der Anleger lässt sich aber nicht erzwingen, dies haben die Erfahrungen mit der neuen SEC-Regel in den USA gezeigt. Auf der andern Seite sind sich die Analysten auch in der von der Regelung verschonten Schweiz selbst bei Blue Chips in ihren Diagnosen und Prognosen nicht einig. So eruierte die Schweizer Handelszeitung in ihrem Börsenbarometer (Nr. 14) bei 17 von insgesamt 50 analysierten Titeln in der Beurteilung durch die verschiedenen Institute gleich alle drei Empfehlungen - kaufen, halten, verkaufen!

Es wird somit immer mehr auch Sache des individuellen Anlegers, sich persönlich um seine Investitionen zu kümmern, sicherlich mit Hilfe der professionellen Analysten, doch vorzugsweise ohne eventuell kontraproduktive gesetzliche Regulierungsmassnahmen. Auch Unternehmungen brauchen ihre Privatsphäre, um zum Nutzen der Firma und der Aktionäre geschäftliche Entscheide ohne Einmischung von aussen zu treffen. Der Schutz dieser Freiheit ist ein mindestens so legitimes Anliegen wie das Recht der Öffentlichkeit auf Information.


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